Wissenswertes

Die wichtigsten Schriftstücke für den Verkauf Ihrer Immobilie sind:

Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug gibt Auskunft über die Größe von Haus und Grundstück, die Eigentumsverhältnisse, Grundschulden sowie Wohn- und Wegerechte. Der Grundbuchauszug sollte nicht älter als drei Moante sein.

Flurkarte

Aus der geografischen Karte lassen sich die Grundstücksgrenzen und die Grenzen der Nachbarschaftsgrundstücke exakt ablesen.

Grundriss

Der Grundriss spielt für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie eine entscheidende Rolle. Er dokumentiert die räumlichen Gegebenheiten Ihres Hauses und ist wesentlicher Bestandteil eines Exposés.

Energieausweis

Die Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf eines Hauses ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Er enthält alle wesentlichen Daten zur Energieeffizienz und den Energiekosten.

Baubeschreibung

Die Baubeschreibung oder Bauakte beinhaltet die Baugenehmigung, Bauzeichnungen sowie Flächen- und Maßangaben.

Personalausweis

Persönlichen Steuer-Identifikationsnummern (11-stellig, nicht Steuer-Nr.)

Weitere Unterlagen, die für Kaufinteressenten wichtig sind:

  • Unterlagen zu Instandhaltungs-/Modernisierungsmaßnahmen
  • Denkmalschutznachweis
  • Erbpachtvertrag
  • Bei vermieteten Immobilien: Mietverträge, Nachweise über Mieteinnahmen und Nebenkostenabrechnungen.

Bei Eigentumswohnungen

  • Wohngeldabrechnung
  • aktueller Wirtschaftsplan
  • Teilungserklärung
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen
  • Aufstellung Instandhaltungsmaßnahmen

Gerne helfen wir bei der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen.

 

Wenn Sie als Alleinerbe oder Erbengemeinschaft eine Immobilie erben, kommt auf Sie eine große Verantwortung zu.
Damit Sie im Falle einer Erbschaft einen kühlen Kopf bewahren und die richtigen Schritte einleiten, ist es wichtig, einige Dinge zu beachten. Wie Sie im Erbfall mit einer geerbten Immobilie umgehen können und welche Fristen Sie einhalten müssen, erfahren Sie bei uns.

Im Erbfall wird Erben meist eine Frist von sechs Wochen eingeräumt, um zu entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder nicht. Haben Sie eine Immobilie geerbt, gibt der Grundbuchauszug Auskunft über eventuelle Belastungen durch Hypotheken etc. Lassen Sie zudem den Verkehrswert der Immobilie von einem Sachverständigen ermitteln. Ist das geerbte Haus überschuldet, ist es ratsam, die Erbschaft fristgerecht auszuschlagen.

Um den bestmöglichen Preis für Ihr ererbtes Haus zu erzielen, kann es sinnvoll sein, die Immobilie für den Verkauf aufzuwerten. Oft reichen bereits kleinere Renovierungsarbeiten aus, um ein Haus oder eine Wohnung für Kaufinteressenten attraktiv zu machen.

Wir beraten Erben gerne auf Grundlage einer fundierten Wertermittlung und über mögliche Maßnahmen zur Aufwertung ihrer Erbschaftsimmobilie.

Häufig fällt die Wahl bei Scheidungsimmobilien auf den Verkauf von Haus oder Eigentumswohnung. Mit dem Erlös aus dem Immobilienverkauf können offene Kredite getilgt und Vorfälligkeitsentschädigungen an die Bank gezahlt werden. Der restliche Gewinn wird als Zugewinn unter den ehemaligen Eheleuten aufgeteilt.

Wird im Scheidungsfall das gemeinsame Haus von einem Ehepartner übernommen, muss dieser dem anderen Partner einen Ausgleich zahlen. Die Höhe der sogenannten Nutzungsentschädigung berechnet sich aus dem Immobilienwert.

Wichtig: Bei der Übertragung der Scheidungsimmobilie an einen Partner entstehen Zusatzkosten, wie zum Beispiel die nochmalige Zahlung der Grunderwerbssteuer.

Kommt es zwischen den Parteien zu keiner gemeinsamen Lösung bezüglich ihrer Immobilie, bietet sich als letzte Option die Teilungsversteigerung an. Diese Sonderform der Zwangsversteigerung kann von einem der Ex-Partner ohne Einwilligung des Miteigentümers beim Gericht beantragt werden. Wer von beiden Partnern das höchste Gebot abgibt, erhält den Zuschlag. Da die Teilungsversteigerung oft mit hohen finanziellen Verlusten verbunden ist, sollte diese Variante bei Scheidungen möglichst vermieden werden.

Sie haben noch Fragen zum Thema? Gerne beraten wir Sie.

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